Freistellung oder Änderung aus dienstlichen Gründen

Für die Teilnahme an einer Kammerprüfung (Ehrenamt) nicht zu verwenden.

Geben Sie immer ein Ziel an; das kann "im Haus" sein, dann ist keine Dienstreisegenehmigung notwendig. Ziele außer Haus so genau wie möglich definieren, damit ein Dienstgang bzw. eine Dienstreise genehmigungsfähig ist.

Bei einer Änderung des Dienstplanes geben Sie hauptsächlich den betroffenen Dienst und die gewünschten Änderungen an.

Sowohl bei Freistellung als auch bei Änderung ist der Anlass eine wichtige Angabe für die Schulleitung, um über den Antrag zu entscheiden.

Hierunter fällt auch ein Antrag von Teilzeitlehrkräften bezugnehmend auf die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 2. März 1994 „Umfang der dienstlichen Verpflichtungen von Teilzeitlehrkräften“, um sich beispielsweise von der Teilnahme an einer Konferenz beurlauben zu lassen.

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