Klassenfahrt (mehrtägig)
Geben Sie als Adresse des Zieles bitte die Adresse des (ersten) Unterbringungsortes an. Das Programm der Klassenfahrt geben Sie bitte in den Anmerkungen an oder laden es als Anhang hoch.
Bei Klassenfahrten werden in der Regel mehrere Lehrkräfte betroffen sein, entweder weil sie mitfahren oder unterrichtlich betroffen sind. Geben Sie daher bitte folgende Informationen mit:
- dass Sie (alle) Klassenleitungen informiert haben,
- dass (alle) betroffenen Lehrkräfte informiert sind,
- welche Lehrkräfte mitgehen und welcher Dienst bei denen betroffen ist,
- wer den Unterrichtsgang verantwortlich organisiert, im Idealfall Sie selbst.
Ich bitte Sie also um folgendes Vorgehen bei größeren Unterrichtsgängen:
- Die verantwortliche Lehrkraft oder eine von mehreren stellt einen Antrag auf Unterrichtsgang, in dem sie die Informationen unterbringt, die den gesamten Unterrichtsgang in seinen Auswirkungen auf Lehrkräfte und Klassen beschreibt und auch versichert, dass die Lehrkräfte und die Klassenleitungen informiert sind.
- Der Unterrichtsgang kann dann als Ganzes für alle beteiligten Lehrkräfte genehmigt werden. Die antragstellende und verantwortliche Lehrkraft wird dann gebeten, die Genehmigung per E-Mail an die anderen weiterzuleiten.
Bitte beachten Sie die einschlägigen Vorschriften, insbesondere die Verwaltungvorschriften „Aufsicht in Schulen“ und „Richtlinien für Schulfahrten“ sowie die Publikationen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, z.B. „Aufsichtspflicht und Haftung in der Schule.“ Bei Fahrten ins Ausland ist auch der Inhalt der Publikation „Schulfahrten ins Ausland“ wichtig.
Bindende Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen dürfen Sie nur abschließen, wenn verbindliche schriftliche Erklärungen aller Schülerinnen und Schüler bzw. deren Sorgeberechtigten vorliegen. Es wird empfohlen, auch den Eingang aller Gelder abzuwarten. Klären Sie auch über die Punkte 9.2 und 9.3 der „Richtlinien für Schulfahrten“ auf.
Das Beförderungsunternehmen muss schriftlich zusichern, dass die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen von ihm eingehalten werden.
Klassenfahrten dauern von 2 bis in der Regel maximal 10 Kalendertagen. Für eintägige Schulfahrten bitte das Formular für Unterrichtsgänge nutzen.
Legen Sie nach Abschluss der Fahrt der Schulleitung eine Abrechnung vor.
Unfallversicherung: Schülerinnen und Schüler sind über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz unfallversichert. Besondere Bedingungen im Ausland beachten!
Krankenversicherung: Schülerinnen und Schüler müssen sich selbst um eine
Krankenversicherung kümmern. Insbesondere bei Auslandsfahrten sind auch die Sorgeberechtigten auf die Notwendigkeit einer Krankenversicherung für das Ausland hinzuweisen.
Im Übrigen gilt die jeweils aktuelle Verwaltungsvorschrift „Richtlinien für Schulfahrten.“
Beachten Sie auch die Broschüre der Unfallkasse „Mit der Schulklasse sicher unterwegs“ und „Schulfahrten ins Ausland.“
Zuschüsse: Lehrkräfte können für ihre eigenen entstandenen Kosten Zuschüsse beantragen. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt über das Landesamt für Finanzen, Hoevelstraße 10, 56073 Koblenz. Einen Vordruck finden Sie auf der Internetseite der ADD unter dem Stichwort "Stornierungs- und Reisekosten für Schulfahrten" https://add.rlp.de/themen/schule-und-bildung/lehrkraefte/stornierungs-und-reisekosten-fpr-schulfahrten-ua/
Für Schülerinnen und Schüler kann die Schule keine Zuschüsse beantragen; hier müssten die Schüler selbst z.B. beim zuständigen Sozialamt, der Arbeitsagentur, beim Förderverein oder bei einem Unternehmen oder einer Einrichtung um Unterstützung nachfragen.