Kammerprüfungsausschuss

Für Tätigkeiten als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied zum Zweck der Prüfung in einem Prüfungsausschuss einer Kammer (IHK oder HWK): Vorbereitung, Prüfung und Korrektur.

Die Tätigkeit ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und kein Dienst, auch wenn unser Dienstherr erwartet, dass wir uns in diesem Ehrenamt engagieren. Bitte lassen Sie sich vorrangig an Unterrichtstagen der geprüften Klasse oder an unterrichtsfreien Tagen einsetzen. Bitte halten Sie den Unterrichtsausfall möglichst gering, der durch diese Tätigkeit entsteht; der Unterrichtsausfall durch vorzeitiges Ende des Unterrichts am Ende des Ausbildungszyklus' soll den Zeitaufwand ausgleichen.

Bitte laden Sie den Prüfungsplan mit hoch.

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