Urlaub aus privaten Gründen
In Grenzen und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann die Schulleitung Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewähren.
* Bestätigung, dass keine andere Person zur Pflege oder Betreuung zur Verfügung steht.
** Notwendigkeit der Anwesenheit des Beamten zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege der erkrankten Person bzw. die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Maßnahmen durch ärztl. Bescheinigung belegen!
*** nur in Ausnahmefällen während der Unterrichtszeit!
- zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten nach §20 UrlVO (als Partei: Unterricht verlegen, als Zeuge/Schöffe: Unterricht kann entfallen)
- für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung und entsprechender Einrichtungen nach §24 UrlVO *** (bis zu 3 Tage im Kalenderjahr)
- für gewerkschaftliche Zwecke nach §25 UrlVO *** (bis zu 5 Tage im Kalenderjahr)
- für fachliche, staatspolitische, kirchliche und sportliche Zwecke nach §26 UrlVO (bis zu 3 Tage im Kalenderjahr)
aus persönlichen Anlässen nach §31 UrlVO
- Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin (1 Arbeitstag)
- Tod des Ehegatten oder des Lebenspartners, eines Kindes oder eines Elternteils (2 Arbeitstage)
- Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass (1 Arbeitstag)
- schwere Erkrankung eines im Haushalt des Beamten lebenden Angehörigen *, ** (1 Arbeitstag im Urlaubsjahr)
- kurzzeitige Arbeitsverhinderung zur Versorgung naher Angehöriger ** (9/10 Arbeitstage im Kalenderjahr für beamtete/beschäftigte Lehrkräfte)
- schwere Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes, das das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist * (bis zu vier Arbeitstage im Urlaubsjahr)