Urlaub aus privaten Gründen

In Grenzen und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann die Schulleitung Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewähren.

* Bestätigung, dass keine andere Person zur Pflege oder Betreuung zur Verfügung steht.
** Notwendigkeit der Anwesenheit des Beamten zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege der erkrankten Person bzw. die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Maßnahmen durch ärztl. Bescheinigung belegen!
*** nur in Ausnahmefällen während der Unterrichtszeit!

  • zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten nach §20 UrlVO (als Partei: Unterricht verlegen, als Zeuge/Schöffe: Unterricht kann entfallen)
  • für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung und entsprechender Einrichtungen nach §24 UrlVO *** (bis zu 3 Tage im Kalenderjahr)
  • für gewerkschaftliche Zwecke nach §25 UrlVO *** (bis zu 5 Tage im Kalenderjahr)
  • für fachliche, staatspolitische, kirchliche und sportliche Zwecke nach §26 UrlVO (bis zu 3 Tage im Kalenderjahr)

aus persönlichen Anlässen nach §31 UrlVO

  • Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin (1 Arbeitstag)
  • Tod des Ehegatten oder des Lebenspartners, eines Kindes oder eines Elternteils (2 Arbeitstage)
  • Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass (1 Arbeitstag)
  • schwere Erkrankung eines im Haushalt des Beamten lebenden Angehörigen *, ** (1 Arbeitstag im Urlaubsjahr)
  • kurzzeitige Arbeitsverhinderung zur Versorgung naher Angehöriger ** (9/10 Arbeitstage im Kalenderjahr für beamtete/beschäftigte Lehrkräfte)
  • schwere Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes, das das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist * (bis zu vier Arbeitstage im Urlaubsjahr)

-> Urlaub aus privaten Gründen

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