Fortbildungsantrag

Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen muss von der Schulleitung genehmigt werden, damit die Teilnahme als Dienst gelten kann. Zudem muss die Schulleitung einen Überblick über die dabei eingesetzten Fortbildungstage haben.

Um eine Entscheidung zu treffen, muss SL die angeforderten Daten abfragen; dabei ist insbesondere wichtig, wieviel und welcher Unterricht ausfällt.

Für die Genehmigung als Dienstreise ist die Angabe des genauen Ortes wichtig.

Einen Vertretungsvorschlag müssen Sie nicht eintragen; manchmal ist es KuK wichtig, dass einzelne Stunden nach ihren Vorstellungen geregelt werden.

Falls die Veranstaltung abgesagt wird, informieren Sie bitte die Genehmigerin! Idealerweise eröffnen Sie den Antrag über den Link neu und fügen die Info "abgesagt" hinzu.

Im Kalenderjahr haben Lehrkräfte Anspruch auf bis zu 5 Tage Urlaub für Fortbildungszwecke. Der Schulleiter kann dies auf bis zu 10 Tage erweitern; zu diesem Zweck stellt eine Lehrkraft einen formlosen schriftlichen oder mündlichen Antrag, in dem sie begründet, warum die 5 Urlaubstage nicht ausreichen werden.

-> Fortbildungsantrag stellen

Artikeldetails

Artikel-ID:
1
Kategorie:

Verwandte Artikel